Das Auto ist in mehrfacher Hinsicht für beide Parteien bei einer Trennung von grossem Interesse. Wer es weiter nutzen kann, hat einige Vorteile.
- Man weiss was man hat,
- der PKW steht zur sofortigen Weiternutzung zur Verfügung,
- so wie man es gewohnt ist.
Das schont Zeit und Nerven, eine Neuanschaffung ist im Vorfeld naturgemäß mit viel zeitlichem und finanziellen Aufwand verbunden. Die Frage z.Bsp der Finanzierung und Neuversicherung eines neuen PKWs muss innerhalb kurzer Zeit auf die Beine gestellt werden, um wieder mobil und unabhängig sein zu können.
Oft ist daher zwar der Zeitwert niedrig aber der Nutzwert für den einzelnen von erheblicher Bedeutung!
Ist nur ein Familien-PKW vorhanden, wird dessen Wert in aller Regel im Rahmen der Vermögensaufstellung erfasst und jeder Partei steht wertmässig die Hälfte zu.
Bei höherpreisigen Modellen ist es ratsam im Einzelfall gut zu überlegen, ob hier eine „theoretische Verrechnung“ von Vorteil ist und auf die reale Überlassung des Familienautos verzichtet werden soll/will.
Vor diesem Hintergrund und unabhängig davon, ob ein oder mehrere PKW Gegenstand der Verhandlungen sind sollten Sie für sich folgende Fragen klären und die entsprechenden Unterlagen parat haben:
Ist es ein Fimenauto, dessen Nutzung an eine Person gebunden ist?
Wenn nein:
- Wer hat den Wagen überwiegend gefahren?
- Wozu wurde er überwiegend genutzt?
- Liegt der Kaufvertrag vor?
- Wer ist im Kaufvertrag als Käufer aufgeführt?
- Was für einen Zeitwert hat der Wagen?
- Auf wen ist das Auto zugelassen, wer ist der Halter des Wagens?
- Über wen läuft die KFZ-Versicherung, wessen Punkte werden genutzt?
So vorbereitet steigern Sie Ihre Chancen das zu bekommen, was für Sie persönlich vorteilhaft ist!

Spickzettel: So ermitteln Sie den Autowert
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